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27 Ks 2/21•Landgericht Mönchengladbach, 2021-07-22, 27 Ks 2/21
27 Ks 2/21Tribunal cantonal22 juil. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-22
Aktenzeichen: 27 Ks 2/21
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0722.27KS2.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
Normen: §§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Alt. 5, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 22, 23, 52, 74 StGB.
Der Angeklagte ist schuldig des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Er wird deshalb kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
Die notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Nebenklägerin werden dem Angeklagten auferlegt.
Die Einziehung des sichergestellten Tatmessers wird angeordnet.
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