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5 O 303/21•Landgericht Krefeld, 2023-06-28, 5 O 303/21
Entscheidungsdatum: 2023-06-28
Aktenzeichen: 5 O 303/21
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2023:0628.5O303.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.058,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Mai 2021 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, dem Kläger die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 381,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Dezember 2021 zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 67 Prozent und der Beklagte zu 33 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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