Landgericht Krefeld, 2022-11-08, 21 KLs 24/22

21 KLs 24/22Tribunal cantonal8 nov. 2022

Texte intégral

Landgericht Krefeld — 21 KLs 24/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-08

Aktenzeichen: 21 KLs 24/22

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2022:1108.21KLS24.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in dem anderen Fall in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen einer verbotenen Waffe (Schlagring) zu einer

Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Aus dem Täter-Opfer-Fond der Stadt T. soll an den Geschädigten E. eine Schadenswiedergutmachung von 400,00 € bezahlt werden.

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, jedoch trägt er seine eigenen Auslagen selbst.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253, 255, 52, 53 StGB, § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, §§ 1, 105 JGG

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