Landgericht Krefeld, 2020-10-14, 11 O 42/15

11 O 42/15Tribunal cantonal14 oct. 2020

Texte intégral

Landgericht Krefeld — 11 O 42/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-14

Aktenzeichen: 11 O 42/15

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:1014.11O42.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 246.127,51 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 29.030,76 € seit dem 02.09.2015 und aus einem Betrag i.H.v. 217.096,75 € seit dem 28.07.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93%.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Ihr wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 500 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: bis zum 11.07.2016: 117.489,90 €,

danach bis zum 11.11.2016: 276.152,15 €,

danach: 264.259,42 €.

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