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24 Qs 6/20•Landgericht Krefeld, 2020-08-10, 24 Qs 6/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-10
Aktenzeichen: 24 Qs 6/20
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:0810.24QS6.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafkammer
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss aufgehoben.
Es wird angeordnet, die von dem angefochtenen Beschluss erfassten Gegenstände herauszugeben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer werden der Staatskasse auferlegt.
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