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22 KLs 5/20•Landgericht Krefeld, 2020-07-31, 22 KLs 5/20
22 KLs 5/20Tribunal cantonal31 juil. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-31
Aktenzeichen: 22 KLs 5/20
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:0731.22KLS5.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz eines Butterflymessers sowie eines Gegenstandes, der unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
Die am 04.12.2019 sichergestellten Betäubungsmittel (857,4 g Amphetaminzubereitung, 408,86 g Cannabiskraut (Marihuana), 270,39 g Cannabisharz (Haschisch), 29,38 g Kokainzubereitung, 5 Ecstasy-Tabletten) sowie die 2 Feinwaagen, diverses Verpackungsmaterial wie Druckverschlusstütchen, das Butterflymesser, zwei Elektroimpulstaschenlampen, sowie die vier Mobiltelefone unterliegen der Einziehung.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1, 2 Nr. 1, 29a Abs.1 Nr. 2, 30a Abs. 2 Nr. 2, 33 BtMG, 2, 52 Abs. 3 Nr. 1, 54 WaffG, 52, 53, 74 StGB
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