Landgericht Krefeld, 2018-02-28, 7 O 10/17

7 O 10/17Tribunal cantonal28 févr. 2018

Texte intégral

Landgericht Krefeld — 7 O 10/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-28

Aktenzeichen: 7 O 10/17

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2018:0228.7O10.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.499,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2015 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW VW Golf Comfortline BlueMotion Technology 1,6 l TDI 77 kw (105 PS) mit der Fahrzeug-Ident.-Nr. XXXXXX und dem derzeitigen amtlichen Kennzeichen XX-XXXX.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Übernahme des vorgenannten PKW seit dem 19.11.2015 im Annahmeverzug befindet.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.474,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2017 zu zahlen.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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