1 S 20/17•Landgericht Krefeld, 2017-07-28, 1 S 20/17
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 1 S 20/17 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-28
Aktenzeichen: 1 S 20/17
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0728.1S20.17.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil des Amtsgerichts Nettetal vom 26.01.2017 (4 C 57/16) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.198,12 Euro abzüglich Zinsen in Höhe von 4 % aus einem Betrag von 3.500,00 Euro für die Zeit vom 16.01.2015 bis zum 31.03.2016 (= 171,11 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 %, höchstens in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, seit dem 08.04.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, das Fahrzeug Citroën C4, Fahrgestellnummer XXX, Erstzulassung am 27.06.2008, an den Kläger herauszugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der ersten Instanz. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird für die erste und zweite Instanz jeweils auf bis 5.000,00 Euro festgesetzt.
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