Landgericht Krefeld, 2013-04-04, 3 O 340/08

3 O 340/08Tribunal cantonal4 avr. 2013

Texte intégral

Landgericht Krefeld — 3 O 340/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-04

Aktenzeichen: 3 O 340/08

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2013:0404.3O340.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.686,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 1.386,35 € seit dem 14.08.2008 und aus einem Betrag von 300,00 € seit dem 23.10.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 92 % und der Beklagte zu 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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