Landgericht Krefeld, 2004-04-29, 5 O 343/03

5 O 343/03Tribunal cantonal29 avr. 2004

Texte intégral

Landgericht Krefeld — 5 O 343/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-29

Aktenzeichen: 5 O 343/03

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2004:0429.5O343.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, in dem Bauvorhaben der Klägerin “G Y” sei es unzulässig, den ersten Wohnsitz anzumelden.

Dem Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die ausgesprochene Verpflichtung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festgesetzt werden kann.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500,00 EUR

vorläufig vollstreckbar.

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