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8 O 39/21•Landgericht Kleve, 2021-06-24, 8 O 39/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-24
Aktenzeichen: 8 O 39/21
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0624.8O39.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 43.137,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten aus 20.323,50 Euro seit dem 06.02.2021 und aus 19.813,50 Euro seit dem 06.03.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.088,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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