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110 KLs-305 Js 120/17 - 15/19•Landgericht Kleve, 2021-03-15, 110 KLs-305 Js 120/17 - 15/19
110 KLs-305 Js 120/17 - 15/19Tribunal cantonal15 mars 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-15
Aktenzeichen: 110 KLs-305 Js 120/17 - 15/19
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0315.110KLS305JS120.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve
Die Angeklagte Y wird wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 6 Monaten
verurteilt, von der drei Monate als verbüßt gelten.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte Y2 wird wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren und 6 Monaten
verurteilt, von der drei Monate als verbüßt gelten.
Der Angeklagte U wird wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt, von der drei Monate als verbüßt gelten.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
-§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 25 Abs. 2, 56 StGB-
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