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3 O 134/19•Landgericht Kleve, 2020-03-20, 3 O 134/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-20
Aktenzeichen: 3 O 134/19
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2020:0320.3O134.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.475,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs VW Touran, Fahrzeugidentifikationsnummer WVGxxxxxxxxxxxx96.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeugs in Annahmeverzug ist.
Die Beklagte wird außerdem verurteilt, an den Kläger 1.898,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 887, 03 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500 € vorläufig vollstreckbar.
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