Landgericht Kleve, 2013-06-06, 4 T 53/13

4 T 53/13Tribunal cantonal6 juin 2013

Regest

1. Person des Vertrauens eines Betroffenen ist nur, wer diesem aufgrund einer persönlichen Beziehung eng verbunden ist. 2. Die Beteiligung einer Person des Vertrauens am Verfahren steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

Texte intégral

Landgericht Kleve — 4 T 53/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-06

Aktenzeichen: 4 T 53/13

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:0606.4T53.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: FamFG § 418 Abs. 3 Nr. 2; FamFG § 10 Abs. 2

Leitsätze

Person des Vertrauens eines Betroffenen ist nur, wer diesem aufgrund einer persönlichen Beziehung eng verbunden ist.

Die Beteiligung einer Person des Vertrauens am Verfahren steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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