1 O 522/03•Landgericht Kleve, 2005-05-20, 1 O 522/03
Texte intégral
Landgericht Kleve — 1 O 522/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-20
Aktenzeichen: 1 O 522/03
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2005:0520.1O522.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.01.2004 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 348,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.01.2004 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, monatliche Fahrtkosten für Krankengymnastik und ärztliche Termine, soweit sie Folge des Verkehrsunfalls vom 24.01.1998 sind, ab August 2003 zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 % zu tragen.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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