Landgericht Kleve, 2004-09-24, 1 O 9/04

1 O 9/04Tribunal cantonal24 sept. 2004

Texte intégral

Landgericht Kleve — 1 O 9/04 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-24

Aktenzeichen: 1 O 9/04

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:0924.1O9.04.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem Monat Juli 2003 bis einschließlich Dezember 2003 227,12 € und ab Januar 2004 227,36 € Nutzungsentschädigung zu jedem Letzten eines Monats zuzüglich 5% Zinsen über dem Basiszins von jeder ab dem Letzten eines Monats rückständigen Nutzungsentschädigungsrate oder –teilrate zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Hilfswiderklage wird die Klägerin gemäß ihres Anerkenntnisses verurteilt, den Beklagten wie folgt freizustellen:

a) von der Forderung der Frau I aus dem Vertrag des Notars M## vom 9. Dezember 1994 – Ur. Nr. #####/#### – fällig zum 31. Dezember 2004 in Höhe von 12.782,30 €;

b) von der Forderung des Herrn B aus dem Vertrag des Notars M## vom 9. Dezember 1994 – Ur. Nr. #####/#### – fällig zum 31. Dezember 2004 in Höhe von 12.782,30 €;

c) von der Forderung des Herrn B3 aus dem Vertrag des Notars M## vom 9. Dezember 1994 – Ur. Nr. #####/#### – fällig zum 31. Dezember 2004 in Höhe von 12.782,30 €.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5% und der Beklagte zu 95%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.