Landgericht Kleve, 2004-09-01, 2 O 290/04

2 O 290/04Tribunal cantonal1 sept. 2004

Texte intégral

Landgericht Kleve — 2 O 290/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-01

Aktenzeichen: 2 O 290/04

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:0901.2O290.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 05.07.2004 bleibt aufrechterhalten, wobei Ziff 1. wie folgt gefasst wird:

Die Verfügungsbeklagte hat es künftig zu unterlassen, in ihren Verkaufsanzeigen bei dem Internetauktionshaus www.ebay.de zu Wettbewerbszwecken die Angaben über ihre geschäftlichen Verhältnisse, insbesondere den Hinweis auf ihre Tätigkeit als Unternehmerin, sowie die gesetzlichen Verbraucherschutzhinweise, insbesondere Hinweise auf Gewährleistungsrechte des Käufers, wegzulassen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.