Landgericht Köln, 2025-11-27, 14 O 64/25

14 O 64/25Tribunal cantonal27 nov. 2025

Texte intégral

Landgericht Köln — 14 O 64/25 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2025-11-27

Aktenzeichen: 14 O 64/25

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:1127.14O64.25.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder bei Meidung einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen, die in der Anlage K 2 abgebildeten 357 Fotografien im Internet öffentlich zugänglich zu machen, wie geschehen unter der Domain (…) wie in Anlage K 2 abgebildet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

Der Streitwert wird auf 178.500,00 EUR festgesetzt.

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