Landgericht Köln, 2025-07-08, 28 O 589/23

28 O 589/23Tribunal cantonal8 juil. 2025

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 589/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-08

Aktenzeichen: 28 O 589/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0708.28O589.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 04.06.2025 dahingehend berichtigt, dass

auf S. 4, 2. Absatz der folgende Satz entfällt:

Die Off-Site-Daten werden automatisch mit dem Q.-Konto des Nutzers verknüpft, wobei der Nutzer aufgrund des von seinem Browser oder Endgerät hinterlassenen digitalen Fingerabdrucks mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99% erkannt werden kann.

und auf S. 5, 3. Absatz der folgende Satz eingefügt wird:

Die Klageseite behauptet, die Off-Site-Daten würden automatisch mit dem Q.-Konto des Nutzers verknüpft, wobei der Nutzer aufgrund des von seinem Browser oder Endgerät hinterlassenen digitalen Fingerabdrucks mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99% erkannt werden könne.

Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.

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