projets
28 O 589/23•Landgericht Köln, 2025-07-08, 28 O 589/23
Entscheidungsdatum: 2025-07-08
Aktenzeichen: 28 O 589/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0708.28O589.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 04.06.2025 dahingehend berichtigt, dass
auf S. 4, 2. Absatz der folgende Satz entfällt:
Die Off-Site-Daten werden automatisch mit dem Q.-Konto des Nutzers verknüpft, wobei der Nutzer aufgrund des von seinem Browser oder Endgerät hinterlassenen digitalen Fingerabdrucks mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99% erkannt werden kann.
und auf S. 5, 3. Absatz der folgende Satz eingefügt wird:
Die Klageseite behauptet, die Off-Site-Daten würden automatisch mit dem Q.-Konto des Nutzers verknüpft, wobei der Nutzer aufgrund des von seinem Browser oder Endgerät hinterlassenen digitalen Fingerabdrucks mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99% erkannt werden könne.
Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.