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13 S 202/23•Landgericht Köln, 2025-05-21, 13 S 202/23
Entscheidungsdatum: 2025-05-21
Aktenzeichen: 13 S 202/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0521.13S202.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Auf die Widerklage werden die Kläger verurteilt, die entlang der Grundstücksgrenze zum Beklagten wachsenden Bäume, d. h. einen jungen Kirschbaum, einen jungen Kirsch-Pflaumenbaum, einen jungen Ahornbaum sowie eine Buche zu entfernen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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