Landgericht Köln, 2025-04-10, 30 O 290/24

30 O 290/24Tribunal cantonal10 avr. 2025

Texte intégral

Landgericht Köln — 30 O 290/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-10

Aktenzeichen: 30 O 290/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0410.30O290.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.346,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2024 zu zahlen;

es wird festgestellt, dass der zwischen der Beklagten und dem Kläger geschlossene Coaching-Vertrag (Vertragsnummer: N01) nichtig ist und dass keine Zahlungsverpflichtung des Klägers aus diesem Vertrag resultiert;

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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