Landgericht Köln, 2025-02-26, 28 O 157/24

28 O 157/24Tribunal cantonal26 févr. 2025

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 157/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-26

Aktenzeichen: 28 O 157/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0226.28O157.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EURO, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an der Geschäftsführung, verurteilt, es zu unterlassen

in Bezug auf den Kläger zu 1) zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„D. I. Blitzheirat mit der jungen H. weil ein Baby unterwegs ist?"

wie auf der Titelseite [der im Frühjahr 2024 erschienenen Ausgabe der Wochenzeitschrift] „Q.“ (Anlage K 2) geschehen sowie

in Bezug auf den Kläger zu 1) die nachfolgend wiedergegebene Fotomontage zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

wie auf der Titelseite [der vorbezeichneten Ausgabe der Wochenzeitschrift] „Q.“ vom 00.00.0000 unter der Überschrift „D. I. Blitzheirat mit der jungen H. weil ein Baby unterwegs ist?" (Anlage K 2) geschehen.

sowie

in Bezug auf den Kläger zu 1) zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„D. I. Nach nur wenigen Monaten BLITZHOCHZEIT — weil schon ein Baby kommt?

[…]

Warum es plötzlich ganz schnell gehen sollte […] Auch D. I.s […] Herz muss im Eiltempo entflammt sein, als er vor einigen Monaten die bildhübsche H. A. C. bei einer Veranstaltung kennenlernte. […] in der Portikusvilla in der X.-straße, direkt [nahe der beliebten Parkanlage] U.. Auch seine Kinder und ihre Familie sollen bei der Zeremonie dabei gewesen sein. Beide tragen jetzt stolz ihre goldenen Eheringe. Eine echte Blitzhochzeit! Weil schon ein Baby unterwegs ist? Bei dieser Liebe auf der Überholspur wäre es nicht verwunderlich. […]"

wie in [der vorbezeichneten Ausgabe der Wochenzeitschrift] „Q.“ vom 00.00.0000 auf Seite 00 unter der Überschrift „D. I. Nach nur wenigen Monaten BLITZHOCH- ZEIT — weil schon ein Baby kommt?" (Anlage K 2) geschehen.

Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EURO, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an der Geschäftsführung, verurteilt, es zu unterlassen

in Bezug auf die Klägerin zu 2) zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„D. I. Blitzheirat mit der jungen H. weil ein Baby unterwegs ist?"

wie auf der Titelseite [der vorbezeichneten Ausgabe der Wochenzeitschrift] „Q.“ vom 00.00.0000

(Anlage K 2) geschehen sowie

in Bezug auf die Klägerin zu 2) die nachfolgend wiedergegebene Fotomontage zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

wie auf der Titelseite [der vorbezeichneten Ausgabe der Wochenzeitschrift] „Q.“ vom 00.00.0000 unter der Überschrift „D. I. Blitzheirat mit der jungen H. weil ein Baby unterwegs ist?" (Anlage K 2) geschehen;

sowie

in Bezug auf die Klägerin zu 2) zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„D. I. Nach nur wenigen Monaten BLITZHOCHZEIT — weil schon ein Baby kommt?

[…]

Warum es plötzlich ganz schnell gehen sollte

[…]

Auch D. I.s […] Herz muss im Eiltempo entflammt sein, als er vor einigen Monaten die bildhübsche H. A. C. bei einer Veranstaltung kennenlernte. So sehr, dass er die um die 00 Jahre jüngere [Frau aus N.] nie wieder loslassen will. […] in der Portikusvilla in der X.-straße, direkt [nahe der beliebten Parkanlage] U.. Auch seine Kinder und ihre Familie sollen bei der Zeremonie dabei gewesen sein. Beide tragen jetzt stolz ihre goldenen Eheringe. Eine echte Blitzhochzeit! weil schon ein Baby unterwegs ist? Bei dieser Liebe auf der Überholspur wäre es nicht verwunderlich. Wer ist die Frau, die I. so verzaubert hat? H. A. C. studierte Kunstgeschichte in N. und T.. In [N.] betreibt sie inzwischen ihre Agentur ,F.`, mit der sie Künstler und Sammler berät. Laut [dem Magazin] “O.“ arbeitete sie bereits während des Studiums als Assistentin für die internationale Kunstmesse in N. sowie für die Galerie Y.. Einen Mann muss I.s neue Gattin mit ihrer Expertise nachhaltig beeindruckt haben: [Den bekannten deutschen Unternehmer] V. E. R. […]. Der Milliardär hatte sie 2020 zur Leiterin seiner Kunsthalle „B.“ in Z. ernannt. […]

Für reifere, prominente Männer scheint sie schon länger ein Faible zu haben. In N. wurde H. an der Seite von Produzent K. P. […] gesehen, begleitete ihn 2017 sogar zu einer Filmpremiere. Jetzt also I. […]"

wie in [der vorbezeichneten Ausgabe der Wochenzeitschrift] „Q.“ vom 00.00.0000 auf Seite 00 unter der Überschrift „D. I. Nach nur wenigen Monaten BLITZHOCHZEIT — weil schon ein Baby kommt?" (Anlage K 2) geschehen

sowie

das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin zu 2) zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

wie in [der vorbezeichneten Ausgabe der Wochenzeitschrift] „Q.“ vom 00.00.0000 auf Seite 00 unter der Überschrift „D. I. Nach nur wenigen Monaten BLITZHOCHZEIT — weil schon ein Baby kommt?" (Anlage K 2) geschehen.

Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EURO, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an der Geschäftsführung, verurteilt, es zu unterlassen

in Bezug auf den Kläger zu 1) zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„[…] Blitz-Liebe! Nach nur einem halben Jahr wagt der Moderator den Weg zum Standesamt Wie es aussieht, hatte es da jemand super eilig! Nach nur knapp sechs Monaten Beziehung heiratete D. I. […] Der Moderator gab Kunsthistorikerin H. A. C. [Nennung deren Alters] im wunderschönen Standesamt [der Stadt N.] in der X.-straße das Jawort. […] Alle seine Kinder waren angeblich bei der heimlichen Trauung dabei. Folgt bald das Baby-Glück? […] Insbesondere, wenn der Ex Mann möglicherweise noch einmal eine neue Familie mit seiner blutjungen Frau gründen möchte. […] Vielleicht gibt es schon bald ein Baby-Wettrennen im Hause I.!

Das Standesamt [der Stadt N.] in der X.-straße""

wie in [der ebenfalls im Frühjahr 2024 erschienenen Wochenausgabe der Illustrierten] „S." vom 00.00.0000 auf Seite 00 unter der Überschrift „D. I. Heimliche Hochzeit! Warum durfte es niemand wissen?" (Anlage K 3) geschehen.

Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EURO, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an der Geschäftsführung, verurteilt, es zu unterlassen

in Bezug auf die Klägerin zu 2) zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„D. I. Blitz-Liebe! Nach nur einem halben Jahr wagt der Moderator den Weg zum Standesamt. Wie es aussieht, hatte es da jemand super eilig! Nach nur knapp sechs Monaten Beziehung heiratete D. I. […] zum zweiten Mal. Der Moderator gab Kunsthistorikerin H. A. C. [Nennung deren Alters] im wunderschönen Standesamt [der Stadt N.] in der X.-straße das Jawort. […] H. A. ist immerhin keine Unbekannte: Mit K. P. […], dem Ex Mann von J. G. […], war sie vor ein paar Jahren kurz liiert. […] Im Gegenteilt: Alle seine Kinder waren angeblich bei der heimlichen Trauung dabei. Folgt bald das Baby-Glück? Auch Ex-Frau L. W. […] soll die neue Frau I. schon kennen. […] Insbesondere, wenn der Ex Mann möglicherweise noch einmal eine neue Familie mit seiner blutjungen Frau gründen möchte. […] Vielleicht gibt es schon bald ein Baby-Wettrennen im Hause I.! […]

Jung & schön: H. A. C. betreibt eine Agentur für Kunstmanagement […]

Das Standesamt [der Stadt N.] in der X.-straße"

wie in [der vorbezeichneten Wochenausgabe der Illustrierten] „S." vom 00.00.0000 auf Seite 00 unter der Überschrift „D. I. Heimliche Hochzeit! Warum durfte es niemand wissen?" (Anlage K 3) geschehen

sowie

das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin zu 2) zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

wie in [der vorbezeichneten Wochenausgabe der Illustrierten] „S." vom 00.00.0000 auf Seite 00 unter der Überschrift „D. I. Heimliche Hochzeit! Warum durfte es niemand wissen?" (Anlage K 3) geschehen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, bezüglich des Unterlassungstenors hinsichtlich der Berichterstattung in der [vorbezeichneten Ausgabe der Wochenzeitschrift] „Q.“ jeweils gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 5.000,00 €, bezüglich der Berichterstattung in der [vorbezeichneten Wochenausgabe der Illustrierten] „S." vom 00.00.0000 jeweils gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 5.000,00 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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