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28 O 9/25•Landgericht Köln, 2025-01-29, 28 O 9/25
Entscheidungsdatum: 2025-01-29
Aktenzeichen: 28 O 9/25
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0129.28O9.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
einstweiligen Verfügung
wird angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
„Bilddarstellung wurde entfernt“
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wie geschehen in dem Video vom 27.12.2024 auf dem N.-Kanal „F. Im Titel“ mit der Bezeichnung „Titel entf.“, abrufbar unter der URL „URL entf“.:
wiedergegebenen Sprachnachrichten der Antragstellerin zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III. Streitwert: 165.000,-
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