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118 KLs 12/24•Landgericht Köln, 2024-10-31, 118 KLs 12/24
118 KLs 12/24Tribunal cantonal31 oct. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-31
Aktenzeichen: 118 KLs 12/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1031.118KLS12.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. große Strafkammer
Der Angeklagte ist der Sachbeschädigung, der gefährlichen Körperverletzung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und der vorsätzlichen Körperverletzung, des Diebstahls mit Waffen (Cuttermesser), der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl mit Waffen (Cuttermesser), sowie der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit dem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig.
Er wird daher wegen der Sachbeschädigung und gefährlichen Körperverletzung vom 07.10.2022 (Fall 1 und 2) und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und der vorsätzlichen Körperverletzung vom 24.06.2023 (Fall 3) unter Einbeziehung der im Strafbefehl des Amtsgerichts Gummersbach vom 20.10.2023, Az. 83 Ds 68/23 (981 Js 390/23) verhängten Einzelstrafen nach Auflösung der dort gebildeten Gesamtgeldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
Wegen der übrigen Taten wird er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Die Einziehung des sichergestellten Cuttermessers (Asservatennummer AMS23AZV6031) wird angeordnet.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers SN..
Angewandte Vorschriften: §§ 113 Abs. 1, 114 Abs. 1, Abs. 2, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, 230 Abs. 1, 242, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Var. 2, Abs. 3, 303, 303c, 21, 52, 53, 54, 55, 63, 74 StGB
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