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106 KLs 7/23•Landgericht Köln, 2024-07-01, 106 KLs 7/23
Entscheidungsdatum: 2024-07-01
Aktenzeichen: 106 KLs 7/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0701.106KLS7.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Der Angeklagte ist für die am 10.08.2022 an seiner Wohnanschrift in der D.-straße 0, 00000 Z. und in dem gemieteten Büroraum R.-straße 000, 00000 V. sowie an seinem damaligen Arbeitsplatz am B.-straße 0, 00000 Z. erlittene Durchsuchung zu entschädigen.
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