Landgericht Köln, 2024-04-19, 14 O 65/21

14 O 65/21Tribunal cantonal19 avr. 2024

Texte intégral

Landgericht Köln — 14 O 65/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-19

Aktenzeichen: 14 O 65/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0419.14O65.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.711,29 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2020 zu zahlen.

  2. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 492,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seitens der Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner ab dem 17.03.2021 und sodann von allen Beklagten gesamtschuldnerisch ab dem 18.03.2021 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 82% und der Kläger zu 18 %.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Zwangsvollstreckung der Beklagten kann der Kläger gegen Sicherheitsleistung g in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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