Landgericht Köln, 2024-04-02, 25 O 257/22

25 O 257/22Tribunal cantonal2 avr. 2024

Texte intégral

Landgericht Köln — 25 O 257/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-02

Aktenzeichen: 25 O 257/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0402.25O257.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.186,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.10.2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 91 % die Klägerin zu 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für Klägerin ist das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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