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81 O 32/23•Landgericht Köln, 2024-03-28, 81 O 32/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 81 O 32/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0328.81O32.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt,
1
.
es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00
Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs
Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen
Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, Flüge mit der
Aussage
„
CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger:
CO2 -Emissionen ausgleichen und abheben“
zu bewerben, wenn dies geschieht wie in der Anlage K 1;
2
.
an den Kläger 280,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.6.2024
(Rechtshängigkeit) zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.
Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar zu Ziffer I.1 gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 € und im Übrigen in Höhe von
1
10 % des zu vollstreckenden Betrags.
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