Landgericht Köln, 2024-03-28, 81 O 32/23

81 O 32/23Tribunal cantonal28 mars 2024

Texte intégral

Landgericht Köln — 81 O 32/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-28

Aktenzeichen: 81 O 32/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0328.81O32.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1

.

es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der

Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00

Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs

Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen

Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, Flüge mit der

Aussage

CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger:

CO2 -Emissionen ausgleichen und abheben“

zu bewerben, wenn dies geschieht wie in der Anlage K 1;

2

.

an den Kläger 280,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.6.2024

(Rechtshängigkeit) zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar zu Ziffer I.1 gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 € und im Übrigen in Höhe von

1

10 % des zu vollstreckenden Betrags.

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