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21 O 413/23•Landgericht Köln, 2024-03-14, 21 O 413/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-14
Aktenzeichen: 21 O 413/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0314.21O413.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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