Landgericht Köln, 2024-04-03, 84 O 155/23

84 O 155/23Tribunal cantonal3 avr. 2024

Texte intégral

Landgericht Köln — 84 O 155/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-03

Aktenzeichen: 84 O 155/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0313.84O155.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. KfH

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben zu werben, wenn nur eine Abholstation im Bereich des Flughafens verfügbar ist:

„Bild wurde entfernt.“

II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 374,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.12.2023 zu zahlen.

III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Diese beträgt hinsichtlich der Unterlassung 10.000,00 € und im Übrigen 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.