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31 O 166/23•Landgericht Köln, 2024-02-01, 31 O 166/23
Entscheidungsdatum: 2024-02-01
Aktenzeichen: 31 O 166/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0201.31O166.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu
250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu
6 Monaten, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr im Rahmen von Auktionen mit Münzen, Medaillen, Banknoten, Briefmarken, Orden und/oder Militaria sich wie nachstehend wiedergegeben zu äußern und/oder äußern zu lassen:
„eines der größten Auktionshäuser Europas“
wie in den Anzeigen in dem Heft der Fluggesellschaft Z., Heft März/April und Mai/Juni2023, sowie in dem Heft - Mai 2023 – der Zeitschrift „Titel entf.“ geschehen und wie nachstehend wiedergegeben:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu
6 Monaten,
zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zwei (2) oder mehr Auktionen innerhalb eines Zeitraums von fünf (5) Tagen zu veranstalten, wie nachstehend wiedergegeben:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich Ziffer 1, hinsichtlich Ziffer 2 nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 EUR und im Übrigen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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