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22 O 43/23•Landgericht Köln, 2024-01-08, 22 O 43/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-08
Aktenzeichen: 22 O 43/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0108.22O43.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, das bei ihr geführte Girokonto des Klägers (Kontonr. N01) auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastungen durch die nicht autorisierten Zahlungsvorgänge in Höhe von insgesamt EUR 9.933,38 am 23.09.2022 befunden hätte.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 973,66 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.05.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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