Landgericht Köln, 2023-12-14, 30 O 2/23

30 O 2/23Tribunal cantonal14 déc. 2023

Texte intégral

Landgericht Köln — 30 O 2/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-14

Aktenzeichen: 30 O 2/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:1214.30O2.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 13.289,10 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 4 % p.a. seit dem 16.02.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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