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112 KLs 2/23•Landgericht Köln, 2023-12-12, 112 KLs 2/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-12
Aktenzeichen: 112 KLs 2/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:1212.112KLS2.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. große Strafkammer
Der Angeklagte O. wird wegen Betruges in 25 Fällen, davon in 7 Fällen als Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt. Die in C. erlittene Untersuchungshaft des Angeklagten O. wird mit einem Maßstab von 1 zu 1 angerechnet.
Der Angeklagte L. wird wegen Betruges in 20 Fällen, davon in 7 Fällen als Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Im Übrigen wird der Angeklagte L. freigesprochen.
Der Angeklagte B. wird wegen Beihilfe zum Betrug in 4 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.08.2021, Az. 535 Cs 180/21, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Übrigen wird der Angeklagte B. freigesprochen.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen, soweit sie verurteilt worden sind. Soweit die Angeklagten L. und B. freigesprochen worden sind, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Gegen den Angeklagten O. wird die Einziehung von Wertersatz des Taterlangten in Höhe von 16.636.323,27 Euro angeordnet, davon in Höhe von 11.823.848,88 Euro als Gesamtschuldner.
Gegen den Angeklagten L. wird die Einziehung von Wertersatz des Taterlangten in Höhe von 11.823.848,88 Euro als Gesamtschuldner angeordnet.
Gegen den Angeklagten B. wird die Einziehung von Wertersatz des Taterlangten in Höhe von 40.000,00 Euro angeordnet.
Folgende Gegenstände werden eingezogen:
Ausweisdokumente, ausgestellt auf
J. X., geb. am 00.00.0000,
Q. G., geb. am 00.00.0000,
Z. K., geb. am 00.00.0000,
F. R., geb. am 00.00.0000,
zwei Karten der E. Bank, ausgestellt auf J. X.,
eine Karte der E. Bank, ausgestellt auf Z. K. (Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll zur Y.-straße, 00000 Z1. vom 13.12.2022, laufende Nr. 14).
Angewandte Vorschriften bzgl. des Angeklagten O.: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1, 1. Var. u. Nr. 2, 1. Var., 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 49 Abs. 1, 53 Abs. 1, 54, 73 Abs. 1, 73c S. 1, 74 StGB.
Angewandte Vorschriften bzgl. des Angeklagten L.: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1, 1. Var. u. Nr. 2, 1. Var., 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 49 Abs. 1, 53 Abs. 1, 54, 73 Abs. 1, 73c S. 1, 74 StGB.
Angewandte Vorschriften bzgl. des Angeklagten B.: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1, 1. Var., 27 Abs. 1, Abs. 2, 49 Abs. 1, 53 Abs. 1, 54, 56 Abs. 1, Abs. 2, 73 Abs. 1, 73c S. 1 StGB.
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