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104 Ks 59/23•Landgericht Köln, 2023-12-05, 104 Ks 59/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-05
Aktenzeichen: 104 Ks 59/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:1205.104KS59.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
für Recht erkannt:
Einheitsjugendstrafe von vier Jahren
verurteilt.
Einheitsjugendstrafe von drei Jahren
verurteilt. Gegen ihn wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.830,00 Euro als Gesamtschuldner angeordnet.
Kosten und Auslagen des Gerichts werden den Angeklagten nicht auferlegt. Eigene Auslagen tragen sie selbst.
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