projets
81 O 21/23•Landgericht Köln, 2023-11-30, 81 O 21/23
Entscheidungsdatum: 2023-11-30
Aktenzeichen: 81 O 21/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:1130.81O21.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
I.
Die Beklagte wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jeweils zu vollstrecken am Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen, geschäftlich handelnd gegenüber Letztverbrauchern im zeitlichen Anwendungsbereich des StromPBG Stromlieferungsverträge zu bewerben und/oder anzubieten, bei denen der Letztverbraucher mit einer Zuzahlung Wunschgeräte erwerben kann, deren Wert über € 50,00 liegt, wie geschehen gemäß den Anlagen K 6, K 8, K 10 und K 12, und welche zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis gemäß § 5 Absatz 2 StromPBG vorsehen, wie geschehen gemäß den Anlagen K 18, K 19, K 20 und K 21, und/oder solche Verträge abzuschließen;
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.
Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung zu I. 1. in Höhe von 10.000 € und im Übrigen in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.