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111 Qs 35/23•Landgericht Köln, 2023-05-17, 111 Qs 35/23
Entscheidungsdatum: 2023-05-17
Aktenzeichen: 111 Qs 35/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0517.111QS35.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt K. U. O. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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