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5 O 250/22•Landgericht Köln, 2023-04-25, 5 O 250/22
Entscheidungsdatum: 2023-04-25
Aktenzeichen: 5 O 250/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0425.5O250.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.
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