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20 O 586/21•Landgericht Köln, 2023-03-22, 20 O 586/21
Entscheidungsdatum: 2023-03-22
Aktenzeichen: 20 O 586/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0322.20O586.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auf Grundlage des zu Gunsten der Klägerin abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrags mit der Versicherungsschein-Nr. N01 wegen der in dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Stuttgart – Az. 37 O 43/21 – unter anderem gegen die Klägerin erhobenen Schadensersatzansprüche - Versicherungsschutz in bedingungsgemäßem Umfang zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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