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20 O 753/21•Landgericht Köln, 2023-03-15, 20 O 753/21
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: 20 O 753/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0315.20O753.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2.Zivilkammer
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 31.08.2022 wird aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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