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28 O 252/22•Landgericht Köln, 2022-11-09, 28 O 252/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-09
Aktenzeichen: 28 O 252/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1109.28O252.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 29.08.2022 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass vom 18.08.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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