Landgericht Köln, 2022-10-27, 33 O 209/22

33 O 209/22Tribunal cantonal27 oct. 2022

Texte intégral

Landgericht Köln — 33 O 209/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-27

Aktenzeichen: 33 O 209/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1027.33O209.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln

Tenor

1

. Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Y. O.

GmbH mitzuteilen, dass die unter dem 07.07.2021 ausgesprochene

Sperrung des Klägers für den Einsatz auf S.-Linien bis zum

7.07.2026 befristet ist und für den Zeitraum ab dem 08.07.2026

aufgehoben wird.

2

. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3

. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die

Beklagte zu 30 %.

4

. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; hinsichtlich des Tenors zu 1) gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 7.800,00 EUR; hinsichtlich des Tenors zu

) für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

3

jeweils zu vollstreckenden Betrages; der Kläger darf die Vollstreckung

hinsichtlich des Tenors zu 3) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des

jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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