projets
28 O 41/21•Landgericht Köln, 2022-08-17, 28 O 41/21
Entscheidungsdatum: 2022-08-17
Aktenzeichen: 28 O 41/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0817.28O41.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Vorstandsvorsitzenden zu vollstrecken ist, zu unterlassen,
im Facebook-Profil des Klägers den verlinkten Artikel "Text entfernt" mit der URL
https://www.facebook.com/Text entfernt mit einem Vorschaubild unter Hinweis von "False Information" zu überblenden, wenn dies geschieht wie folgt:
Bilddatei entfernt
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.