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154 Ns 73/19•Landgericht Köln, 2022-05-30, 154 Ns 73/19
Entscheidungsdatum: 2022-05-30
Aktenzeichen: 154 Ns 73/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0530.154NS73.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. kleine Strafkammer
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft und unter Verwerfung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Amtsgericht Köln vom 23.08.2019, Az.: 583 Ls 459/13, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Angeklagte V. wird wegen fahrlässigen Bankrotts und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer
Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 EUR
verurteilt, von denen wegen überlanger Verfahrensdauer bereits 20 Tagessätze als vollstreckt gelten.
Der Angeklagte L. wird wegen fahrlässigen Bankrotts und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer
Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 EUR
verurteilt, von denen wegen überlanger Verfahrensdauer bereits 20 Tagessätze als vollstreckt gelten.
Der Angeklagte P. wird wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer
Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 EUR
verurteilt, von denen wegen überlanger Verfahrensdauer bereits 20 Tagessätze als vollstreckt gelten. Im Übrigen wird der Angeklagte P. freigesprochen.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen. Soweit der Angeklagte P. freigesprochen worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
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