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21 O 499/21•Landgericht Köln, 2022-04-26, 21 O 499/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-26
Aktenzeichen: 21 O 499/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0426.21O499.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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