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5 O 9/10•Landgericht Köln, 2022-03-08, 5 O 9/10
Entscheidungsdatum: 2022-03-08
Aktenzeichen: 5 O 9/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0308.5O9.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 180.138,79 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.11.2007 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Bürgschaftsurkunde Nr. N01 der A. Z. Kreditversicherung in O. vom 18.01.0000 über einen Bürgschaftsbetrag von 75.000,— € herauszugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens OLG Köln 3 U 147/12 tragen der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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