projets
31 O 325/19•Landgericht Köln, 2022-02-01, 31 O 325/19
Entscheidungsdatum: 2022-02-01
Aktenzeichen: 31 O 325/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0201.31O325.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 03.01.2020 (31 O 325/19) wird aufgehoben.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.