Landgericht Köln, 2022-01-19, 13 S 91/21

13 S 91/21Tribunal cantonal19 janv. 2022

Texte intégral

Landgericht Köln — 13 S 91/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-19

Aktenzeichen: 13 S 91/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0119.13S91.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 19.05.2021 (Az.: 104 C 98/20) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 231,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.09.2020 Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Rückgriffsansprüche der Klägerin gegen die Fa. C GmbH & Co. KG (T-Straße 00, 00000 Q) aus dem Werkvertrag mit der Rechnungsnummer 000000000 zu zahlen.

Weiter wird die Beklagte verurteilt, die Klägerin von der Verpflichtung zur Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei I in Höhe von 6,61 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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