Landgericht Köln, 2021-12-14, 28 O 414/21

28 O 414/21Tribunal cantonal14 déc. 2021

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 414/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-14

Aktenzeichen: 28 O 414/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1214.28O414.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

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II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III. Streitwert: 20.000 €

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