Landgericht Köln, 2021-12-06, 7 O 26/21

7 O 26/21Tribunal cantonal6 déc. 2021

Texte intégral

Landgericht Köln — 7 O 26/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-06

Aktenzeichen: 7 O 26/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1206.7O26.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.116,42 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 75 %, der Kläger zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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