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7 O 26/21•Landgericht Köln, 2021-12-06, 7 O 26/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-06
Aktenzeichen: 7 O 26/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1206.7O26.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.116,42 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 75 %, der Kläger zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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